01.11.2019

Deutschland: Schausteller werden von Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen befreit

Im Rahmen der Feier zum 150-jährigen Bestehen des Schichtl-Theaters auf dem Münchner Oktoberfest erhielt der Deutsche Schaustellerbund (DSB) die lang ersehnte Nachricht über die Aufhebung des Fahrverbotes an Sonn- und Feiertagen für Schaustellerfahrzeuge. Die Ausnahmeverordnung, welche voraussichtlich ab Februar 2020 in Kraft treten wird, vereinfacht nun vor allem den Abtransport von Attraktionen immens, da viele Volksfeste an einem Sonntag enden. Eine Ausnahmegenehmigung war bisher für die Schausteller mit einem hohen Kosten- und Bürokratieaufwand verbunden.

„Wir freuen uns sehr, dass das Bundesverkehrsministerium endlich die Dringlichkeit einer allumfassenden Befreiung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot erkannt hat. Nun genießen alle Spezialfahrzeuge, die ausschließlich für den Betrieb eines Schaustellergewerbes benötigt werden, freie Fahrt. Zuvor musste jeder Transport in jedem Bundesland einzeln umständlich genehmigt werden. Die Verordnung ist ein Bekenntnis zu unseren Brauchtumsveranstaltungen, zu den Schaustellern und zudem ein echter Beitrag zum Bürokratieabbau. Damit können fast 10.000 Volksfeste und 3.000 Weihnachtsmärkte in Deutschland pünktlich beschickt und eröffnet werden“, äußert DSB-Präsident Albert Ritter freudig. (eap)

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