15.06.2021

ESU reicht Antrag zur Anerkennung der europäischen Volksfestkultur bei der UNESCO ein

ESU reicht Antrag zur Anerkennung der europäischen Volksfestkultur bei der UNESCO ein

Die Europäische Schausteller-Union (ESU) gab nun bekannt, dass der internationale Verband Ende März nach mehrjähriger Arbeitsphase einen Antrag zur Anerkennung der europäischen Volksfestkultur bei der UNESCO eingereicht hat. Die europäischen Schaustellervertreter arbeiteten zur Erstellung der Antragsunterlagen, die neben einer umfassenden Begründung auch eine von der ESU finanzierte Videodokumentation über die kulturhistorische Bedeutung der Schaustellerei und der Volksfeste in Europa beinhalten, mit internationalen Kulturexperten zusammen. „Es liegt ein langer Weg hinter uns, wir können sehr stolz auf unsere Arbeit sein“, betont ESU-Präsident Albert Ritter.

In Belgien und Frankreich ist die Volksfestkultur bereits in das nationale Verzeichnis der UNESCO aufgenommen worden, sodass diese beiden Länder den Antrag stellvertretend einreichten. „Dies ist eine Voraussetzung für die Nominierung einer Kulturform, wie der europäischen Volksfestkultur, für eine der UNESCO-Listen des Immateriellen Kulturlebens. Länder, in denen zu einem späteren Zeitpunkt die Volksfestkultur national anerkannt wird, können in den multinationalen Antrag integriert werden“, erklärt Steve Severeyns, ESU-Generalsekretär. Mit einer endgültigen Entscheidung rechnet die Union Ende 2022. (eap)

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