22.05.2024

EU verabschiedet Gesetz zur Künstlichen Intelligenz

EU verabschiedet Gesetz zur Künstlichen Intelligenz

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(eap) Der Ministerrat der 27 EU-Mitgliedsstaaten hat gestern in Brüssel den „AI Act“ zur Regulierung des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz (KI) verabschiedet, der bis Anfang Juli dieses Jahres in Kraft treten wird. Final gelten die Regeln ab dem Frühjahr 2026 – bis dahin haben Unternehmen und andere KI-Anwender Zeit, sich auf die neuen Gesetzmäßigkeiten einzustellen, die weitreichende Veränderungen nicht nur für die Digitalwirtschaft mit sich bringen. So regelt das neue KI-Gesetz für Unternehmen etwa die Nutzung KI-gestützter Technologien in den Bereichen Videoüberwachung, Spracherkennung und Finanzdatenanalyse. Eine Kennzeichnungspflicht für KI-Anwender und -Content-Ersteller soll bei Text, Bild und Ton für mehr Transparenz sorgen.

Die EU kommt mit dem AI Act einer Forderung der Digitalwirtschaft in Bezug auf eine zukunftsorientierte EU-Digitalpolitik nach. Dennoch bleiben zum jetzigen Zeitpunkt einige Fragen offen – nicht zuletzt jene nach der Kontrollierbarkeit der Einhaltung der Regeln angesichts einer unüberschaubaren Fülle an immerwährend neuen Inhalten. Davon abgesehen warnen Digitalverbände wie der deutsche Branchenverband BITKOM bereits vor einer zu strikten Regulierung, die Innovationen ausbremse. Es brauche u.a. „praxisnahe Hilfestellungen der Behörden“.

Der AI Act regelt auch besonders sensible KI-gestützte Datenverarbeitungsbelange, wie etwa die Gesichtserkennung an Bahnhöfen, Flughäfen und anderen öffentlichen Orten. Die sog. biometrische Kategorisierung auf Basis heikler Merkmale und auch das nicht selektive Screening von Gesichtsaufnahmen aus dem Web oder von Überwachungskameras wird untersagt. Laut dem neuen EU-Gesetz soll dies nur noch per Richterentscheid möglich sein.

„Ob KI in Deutschland und Europa einen Schub erhält oder vor allem vor neue Hindernisse gestellt wird, hängt entscheidend davon ab, wie dieser Rahmen ausgestaltet und die Regelungen in Deutschland umgesetzt werden. Wir müssen Raum lassen für KI-Innovationen, die den Menschen dienen. Ziel muss es sein, den Einsatz von KI in Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft voranzubringen. Erst 13 Prozent der Unternehmen setzen KI ein, weitere 33 Prozent planen oder diskutieren es. Die Umsetzung des AI Acts muss dafür sorgen, dass KI in Deutschland erfolgreich entwickelt und umfassend eingesetzt wird“, so Bitkom-Präsident Ralf Wintergerst.

Auch in der europäischen Freizeitindustrie spielen KI-Anwendungen zunehmend eine Rolle und kommen dabei in ganz unterschiedlichen Bereichen zum Einsatz: in Attraktionen für ein individuelles Besuchererlebnis, im Ticketing und Gästemanagement, in der Entwicklung von Story-Welten, der Gastronomie usw. – in der aktuellen EAP-Magazinausgabe startet unsere Themenreihe mit den Schwerpunkten KI im Kreativdesign, im Freizeitbad und in der Park-Gastronomie. Hier geht’s zum Heft, das als Print-Ausgabe und ePaper verfügbar ist. ■

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