12.12.2024

Funtime-Stellungnahme zum Gerichtsurteil im Fall Tyre Sampson

Funtime-Stellungnahme zum Gerichtsurteil im Fall Tyre Sampson

Symbolbild, ©: Funtime

(eap) Hillard Law, eine Anwaltskanzlei mit Sitz in Corpus Christi, Texas/USA, gab am 5. Dezember 2024 ein Urteil im tragischen Fall von Tyre Sampson bekannt – dem 14-Jährigen, der am 24. März 2022 bei einer Fahrt mit dem Freifallturm im ICON Park in Orlando, Florida tödlich verunglückte.

Das Sicherheitssystem der Attraktion, das auf ein Maximalgewicht von 130 Kilogramm Körpergewicht je Passagier ausgelegt gewesen sei, fiel bei dem korpulenteren Tyre Sampson aus, sodass dieser beim Fallen und Abbremsen der Gondel aus seinem Sitz geschleudert wurde. An einer Fahrt mit dem Freifallturm war der Jugendliche zuvor nicht gehindert worden.

Die Familie des Verunglückten, die sich mit dem ICON Park und dem Betreiberunternehmen des Fahrgeschäfts bereits zuvor geeinigt habe, hatte darüber hinaus die österreichische Firma Funtime als Hersteller des Freifallturms verklagt. Sie wirft dem Hersteller das Fehlen von Sicherheitsgurten vor, die das Unglück hätten verhindern können. Das nun gefällte Gerichtsurteil mit der Fall-Nr. „2022-CA-003570“, das von einem Bezirksgericht des Orange County in Florida beschlossen wurde, sieht Schadensersatzzahlungen durch Funtime in Höhe von insgesamt 310 Mio. US-Dollar (155 Mio. US-Dollar je Elternteil des verunglückten Tyre Sampson) vor.

 

Zum gefällten Gerichtsurteil hat die Funtime Handels GmbH heute die folgende Stellungnahme abgegeben:

„Die Freefall-Anlage wurde von uns im November 2021 in Orlando, Florida, nach den geltenden Normen und Vorschriften geplant, berechnet, gefertigt und montiert. Vor der Übergabe an die Betreibergesellschaft wurde die Anlage von Fachleuten geprüft, und sämtliche Tests gemäß den für die USA geltenden Normen und Vorschriften wurden durchgeführt. Die Anlage wurde abschließend von der lokalen Prüfbehörde als technisch in Ordnung abgenommen und für den Betrieb freigegeben. Der Betreiber hat die Anlage im Januar 2022 eröffnet.“

Zur Sicherheitstechnik der Anlage erklärt Funtime:

„Der maximale Abstand zwischen Sitzhorn (welches sich zwischen den Beinen befindet) und dem Sitzbügel beträgt laut Werkseinstellung maximal sechs Zentimeter. Bei dieser Einstellung ist ein sicherer Transport von Personen ab 1,4 Metern Körpergröße und mit einem Maximalgewicht von 130 Kilogramm gewährleistet. Diese von uns zugekaufte Bügel-Sitzkombination ist in zahlreichen Fahrgeschäften weltweit verbaut und entspricht dem ebenso weltweit anerkannten Standard der Prüfstelle TÜV-SÜD. Die lokale Prüfbehörde hat die Anlage unter diesen technischen Bedingungen freigegeben. Der Betreiber der Anlage war sich bewusst, dass ein sicherer Betrieb nur bei Einhaltung dieser Sicherheitskriterien möglich war.“

„Ohne unser Wissen oder unsere Zustimmung hat der Betreiber nachweislich an zwei Sitzen die Sicherheitssensoren und Bügelüberwachung so manipuliert, dass Personen mit weit höherem Körpervolumen transportiert werden konnten. Die Manipulation durch den Betreiber wurde von mehreren Sachverständigen bestätigt. Unser Sicherheitssystem basiert bei allen Anlagen auf zwei voneinander unabhängig wirkenden Verriegelungseinheiten, die bei jedem Fahrzyklus überprüft werden. Jede der Verriegelungseinheiten ist einzeln in der Lage, die entstehenden Kräfte aufzunehmen. Durch die vom Betreiber durchgeführte Manipulation wurde der Sicherheitsmechanismus jedoch umgangen.“

Zum gefällten Urteil heißt es in der Stellungnahme:

„Nach österreichischem Recht ist das US-Gerichtsurteil nicht gerechtfertigt. Unser Unternehmen ist international tätig, in der Branche anerkannt und hält sich an sämtliche Auflagen, die von der lokalen Prüfbehörde auch bestätigt wurden. Wir bedauern den Unfall in Florida zutiefst, sehen jedoch keine Verantwortung am Zustandekommen dieses Unglücks, da wir keinerlei Einfluss auf den – nach den behördlichen Abnahmen und ohne unser Wissen durchgeführten – Eingriff des Betreibers in die Sicherheitstechnik der Anlage hatten.“

Weltweit seien aktuell 21 Anlagen des betroffenen Attraktionstyps aus Funtime-Produktion in Betrieb – unter anderem in Deutschland, Dubai, Saudi-Arabien, den USA, Großbritannien und Dänemark. Bisher kam es an keiner dieser Anlagen zu einem derartigen Zwischenfall wie in Florida. ■

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