Schweiz: Gerichtsbeschluss markiert weiteren Meilenstein für das Projekt „Zoo-Seilbahn“ in Zürich
Für die geplante Seilbahn, die den Zoo Zürich als umweltgerechte und urbane ÖV-Verbindung schnell und komfortabel erschließen soll, hatte die eigens für das Projekt gegründete Zoo Seilbahn AG bereits im Mai 2019 „grünes Licht“ von der Züricher Baudirektion erhalten. Ab dem ÖV-Knotenpunkt Stettbach soll die Bahn künftig die Verkehrssituation beim Zoo insbesondere an „Spitzentagen“ entlasten. Gegen die Festsetzung des kantonalen Gestaltungsplanes wurden Rekurse angemeldet, die vom Baurekursgericht Zürich (Spezialverwaltungsgericht für die Erteilung und Verweigerung von Baubewilligungen durch die Gemeinden) per Entscheid am 21. August 2020 abgewiesen wurden – ein weiterer Meilenstein für das Infrastrukturprojekt. Sofern gegen den Entscheid binnen 30 Tagen keine Beschwerde eingelegt werde, sei nun lediglich die Plangenehmigung durch den Bund noch ausstehend – diese werde nach Rechtskraft des kantonalen Gestaltungsplanes nun erwartet. Die Verhandlungen mit betroffenen Grundeigentümern zum Erwerb der Rechte als Voraussetzung für den Betrieb der Seilbahn werden bereits geführt.
„Wir freuen uns außerordentlich, dass die Zooseilbahn einen wichtigen Schritt weiter ist. Die Verkehrssituation am Zoo erfordert dringend Lösungen. Die Zooseilbahn ist mit Abstand die in jeder Hinsicht nachhaltigste aller möglichen Varianten“, sagt der Delegierte des Zooseilbahn-Verwaltungsrats, Andreas Hohl und ergänzt: „Die Zooseilbahn schafft eine ökologisch und wirtschaftlich nachhaltige Lösung als Alternative zur Anreise mit dem Auto. Sie macht keinen Lärm, keine Abgase und ist sicher, schnell und komfortabel.“
Ein aktuelles Modell der kinderwagentauglichen und barrierefreien Zehnergondeln des Herstellers CWA, die für die Zooseilbahn vorgesehen sind, ist im Zoo Zürich ausgestellt. Die Besucher können in der Gondel probesitzen und sich an einem Bildschirm über das Projekt informieren. (eap)