Thema Sicherheit: Urteil zur DIN EN 13814
Jahr für Jahr zieht es Millionen erlebnishungriger Besucher in die Freizeitparks, aber auch auf die Kirmesplätze mit Buden und Attraktionen. Den Schaustellern hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg Anfang Dezember 2015 die Suppe mit einem Urteil zur DIN EN 13814 heftig versalzen. Nach dem Urteil der Lüneburger Richter haben ältere Fahrgeschäfte nun keinen Bestandsschutz mehr und müssen den schärferen Sicherheitsregeln zügig folgen. Denn die deutschen Bundesländer hatten – im Gegensatz zu den anderen europäischen Staaten – bei der Übernahme der EU-Norm auf den Bestandsschutz verzichtet. Mancher Karussellbetreiber bangt nun um seine Existenz.
Wir baten die verantwortlichen Experten von den großen deutschen Prüfinstanzen, dem TÜV Nord und dem TÜV Süd, um eine Stellungnahme nach diesem Urteil, für das die Verwaltungsrichter keine Revision beim Bundesverwaltungsgericht zugelassen haben … Lesen Sie hier mehr. (eap)