Deutschland: Generalstaatsanwaltschaft Celle weist PETA-Beschwerde zurück – Verfahren gegen Zoo Hannover eingestellt
Die Generalstaatsanwaltschaft Celle hat die von der Tierrechtsorganisation PETA eingelegte Beschwerde gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen mutmaßlicher Misshandlung von Elefanten im Zoo Hannover als unbegründet abgewiesen. Im August 2017 hatte die Staatsanwaltschaft Hannover ein von PETA gegen den Zoo initiiertes Verfahren nach umfangreichen Ermittlungen mangels hinreichenden Tatverdachts bereits eingestellt. Die Tierrechtsorganisation legte daraufhin Beschwerde bei der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft in Celle ein.
Diese kam heute nach gründlicher Prüfung von Videoaufnahmen, sämtlicher Gutachten und behördlicher Stellungnahmen zu dem richterlichen Beschluss, dass die Einschätzung der Sach- und Rechtslage durch die Staatsanwaltschaft Hannover zutreffe, heißt es in einer offiziellen Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft. Besondere Bedeutung hatte auch die persönliche Beobachtung der Elefanten vor Ort, die weder Verletzungen, noch Verstörungen oder Fluchtverhalten gegenüber den Pflegern hätten erkennen lassen. „Wir freuen uns über den Bescheid aus Celle, das Verfahren ist damit endgültig beendet. Wir konzentrieren uns jetzt weiter auf unsere Tiere und unsere Hauptaufgabe: Menschen für Tiere und ihren Schutz zu begeistern“, so Andreas M. Carsdorff, Geschäftsführer des Zoos Hannover.
Unabhängig von der PETA-Kampagne gegen Elefantenhaltung in Tierparks, beginnen in diesem Frühjahr im Zoo Hannover die bereits 2015 im „Masterplan 2025+“ beschlossenen Umbauten an den Elefantengehegen, die im Zuge der Bauarbeiten sogar noch vergrößert werden. (eap)