17.03.2022

Französische Freizeitparks wieder ohne Impf- und Testnachweis sowie Maske besuchbar

Französische Freizeitparks wieder ohne Impf- und Testnachweis sowie Maske besuchbar

For the 2022 season, the family attraction “Les Montgolfières” has undergone a complete renovation (picture of the previous state). In May, new gondolas from Zamperla will arrive at the park.

Am Montag (14. März) wurden in Frankreich, das mittlerweile kein Hochrisiko-Gebiet mehr ist, die Beschränkungen des öffentlichen Lebens im Zusammenhang mit dem Coronavirus weitgehend aufgehoben. So gilt die Vorlagepflicht des sogenannten „Pass Vaccinal“ (2G-Nachweis) und das verpflichtende Tragen einer Gesichtsmaske jetzt nur noch in Gesundheits- sowie Alten- und Krankenpflegeeinrichtungen und ähnlich sensiblen Bereichen, als auch im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr. Dies bedeutet, dass der Besuch von Geschäften, Restaurants und Hotels, aber insbesondere auch von Kultur- und Freizeiteinrichtungen nun wieder ganz ohne Impfzertifikat und auch ohne Testnachweis möglich ist. Die Maskenpflicht in französischen Freizeitparks entfällt bereits seit dem 2. März. Zudem wurden sämtliche Kontaktbeschränkungen im Land aufgehoben.

Während das Futuroscope bei Poitiers im Westen des Landes bereits seit Anfang Februar wieder geöffnet ist, startete das Disneyland Paris am 6. März in seine 30-Jahr-Jubiläumssaison. Im Nigloland, das im östlichen Teil Frankreichs zwischen Reims und Dijon angesiedelt ist, beginnt die Saison am 9. April. Anlässlich seines 35-jährigen Bestehens hat der Freizeitpark einige seiner Attraktionen rundum erneuert, so z.B. „Les Hérissons de la Forêt magique“ und „Les Montgolfières“.

Übrigens: In Deutschland sollen ab dem 20. März weitere Lockerungen von Corona-Maßnahmen kommen, womit die meisten noch geltenden Auflagen entfallen werden. Einige Bundesländer kündigten jedoch bereits an, die vorgesehene Übergangsfrist nutzen zu wollen und die geplanten Lockerungen erst später umzusetzen. Die Maskenpflicht soll in Innenräumen sowie Bussen und Bahnen beibehalten werden, ebenso wie das Abstandsgebot, allgemeine Hygienevorgaben oder Testpflichten in bestimmten sensiblen Bereichen. Auch in weiteren europäischen Ländern, wie zum Beispiel Österreich, Schweiz und den Niederlanden, entfallen seit Kurzem zahlreiche Maßnahmen wie die Nachweis- und Maskenpflicht (mit Ausnahmen wie in Frankreich). (eap)

Lesen Sie auch