EWA unterstützt Mitglieder „im Dschungel“ des Selbstbestimmungsgesetzes
(eap) Die European Waterpark Association (EWA), die für ihre Mitglieder regelmäßig Online-Seminare zu aktuellen und wichtigen Themen der Bäderbetriebspraxis organisiert, begrüßte bei ihrer heutigen Veranstaltung zum Selbstbestimmungsgesetz den Magdeburger Rechtsanwalt Michael Berger sowie mehr als 60 Teilnehmer. Während des einstündigen Online-Seminars klärte Rechtsanwalt Berger über die aktuelle Gesetzeslage im Hinblick auf die geschlechterspezifische Selbstbestimmung und deren praktischen Folgen für Erlebnisbäder und Thermen auf.
Am 1. November 2024 trat in der Bundesrepublik Deutschland das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtsseintrag (SBGG) in Kraft, das es Personen erlaubt, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen in einem einfachen Verfahren beim Standesamt ändern zu lassen. Zuvor war eine Änderung des Geschlechtseintrags in der Geburtsurkunde nur auf Antrag und durch Prüfung Dritter möglich, was mit der Neuregelung aufgehoben wurde. Rechtlich betrachtet hat ein Mensch demnach das Geschlecht, das in seiner Geburtsurkunde vermerkt ist, sodass beispielsweise Menschen mit biologisch männlichen Geschlechtsmerkmalen rechtlich als Frau auftreten können, sofern sie – nach dem neuen SBGG – eine entsprechende Änderung ihres Geschlechtseintrags beim Standesamt haben vornehmen lassen. Aufgrund dessen kommt es neuerlich gehäuft zu Kontroversen, speziell in Bäderbetrieben im Hinblick auf gesetzlich definierte geschlechterspezifische Schutzräume – in der Regel für Frauen –, wie sie in Form geschlechtlich getrennter Umkleideräume, Toiletten und oftmals auch von Damensaunen-Angeboten existieren.
Rechtsanwalt Berger informierte und beriet die am Online-Seminar teilnehmenden Badbetreiber zu einer rechtskonformen Umsetzung des SBGG im eigenen Betrieb bei gleichzeitiger Berücksichtigung der zu schützenden Intimitätsphäre anderer Badegäste sowie im Hinblick auf den Kinder- und Jugendschutz. Die Seminarpräsentation, die eine Zusammenfassung der Rechtslage sowie konkrete Handlungsempfehlungen für Mitarbeiter in Bäderbetrieben enthält, steht Mitgliedern der EWA im Login-Bereich der Verbands-Website zur Verfügung. Dr. Klaus Batz, Geschäftsführer der EWA, plant unter Mitarbeit von Rechtsanwalt Berger zudem die Erarbeitung eines Leitfadens zur Orientierung „im Dschungel“ der rechtskonformen Anwendung des SBGG in Bäderbetrieben. ■