Zooseilbahn Zürich weiterhin ausgebremst
(eap) Die Freude der Zoo Seilbahn AG nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich, das den Entscheid der Vorinstanz bestätigte und den kantonalen Gestaltungsplan als rechtmäßig beurteilte, war einstweilen von kurzer Dauer. Die Gegnerschaft des Infrastruktur-Projekts zieht das Urteil ans Bundesgericht weiter. „Es ist schade, dass auch nach 15 Jahren die Dringlichkeit und Wichtigkeit der Zooseilbahn als die perfekte und nachhaltigste ÖV-Verbindung zum Zoo Zürich nach wie vor nicht anerkannt wird“, so der Delegierte des Zooseilbahn-Verwaltungsrats, Andreas Hohl.
Die Gegnerschaft moniert das Urteil des Verwaltungsgerichtes, weil die Mängel beim Verkehrskonzept und beim Natur- und Umweltschutz nach wie vor nicht behoben seien und reicht Beschwerde beim Bundesgericht ein. „Nachdem wir im Jahr 2018 eine neue Projektauflage der Zooseilbahn starteten, worin wir genau diese beiden Punkte grundlegend überarbeitet haben, können wir diesen Weiterzug an die nächste Instanz nicht nachvollziehen“, beurteilt Andreas Hohl die aktuelle Situation. Die für das Jahr 2028 geplante Inbetriebnahme wird sich dadurch weiter verzögern. ■