13.10.2023

Zooseilbahn Zürich ist eine Station weiter

(eap) Wie die Zoo Seilbahn AG gestern bekanntgab, hat das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich den Entscheid der Vorinstanz bestätigt und den kantonalen Gestaltungsplan als rechtmäßig beurteilt. Dieser bildet die Grundlage für den Bau der geplanten Zooseilbahn. „Wir glauben, dass wir mit der Zooseilbahn die perfekte und nachhaltigste ÖV-Verbindung an den Zoo Zürich haben“, so der Delegierte des Zooseilbahn-Verwaltungsrats, Andreas Hohl. „Mit dem Entscheid des Verwaltungsgerichts sind wir unserer umweltfreundlichen Vision einen Schritt nähergekommen.“

Hintergrund des aktuellen Verfahrens:

 

  • Die Zürcher Baudirektion setzte im Mai 2019 den Gestaltungsplan für die Zooseilbahn fest. Die Seilbahn erhielt damit nach dem Eintrag in den kantonalen Verkehrsrichtplan durch den Kantonsrat auch die nutzungsplanerische Grundlage.
  • Aufgrund von Rekursen gelangte der Fall ans Baurekursgericht.
  • Das Baurekursgericht entschied am 21. August 2020, dass es die Rekurse, die gegen die Festsetzung des kantonalen Gestaltungsplans eingereicht wurden, abweist oder nicht darauf eintritt.
  • Da gegen diesen Entscheid Beschwerde eingelegt wurde, musste sich die nächsthöhere Instanz, das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, mit der Angelegenheit befassen.

 

Gegen den aktuellen vorliegenden Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich kann nun innerhalb von 30 Tagen Beschwerde eingereicht werden. Sollte dies geschehen, müsste als nächste Instanz das Schweizerische Bundesgericht über den kantonalen Gestaltungsplan urteilen.

Für den Bau der Zooseilbahn ist neben dem kantonalen Gestaltungsplan auch die Plangenehmigung durch den Bund Voraussetzung. Diese wird erwartet, sobald der kantonale Gestaltungsplan rechtskräftig ist. Eine Prognose, wann die Zooseilbahn in Betrieb gehen könnte, ist aufgrund der vielen Variablen im weiteren Verfahren schwierig abzugeben. Sofern alle Entscheidungen im Sinne der Zooseilbahn gefällt werden, könnte diese im besten Fall wohl frühestens ab 2028 ihren Betrieb aufnehmen, wie die Zoo Seilbahn AG angibt. Mit der geplanten Zooseilbahn kann der Zoo Zürich schnell und komfortabel erschlossen werden. Die Gondeln sollen kinderwagentauglich und behindertengerecht sein, insgesamt sei das Projekt ökologisch und wirtschaftlich nachhaltig. ■

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